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Neuigkeiten

Die neue Warnstufe 4 gilt ab Montag, 10.01.2022

Mit in Kraft treten der neuen Warnstufe gilt für den Sport in Innenräumen die 2G+ Regel. Zusätzlich zu dem 2G Nachweis (geimpft oder genesen) muss für die Nutzung von Sporthallen ab 10.01.2022 ein aktueller negativer Schnelltest (max. 24 Std. alt) oder PCR-Test (max. 48 Std. alt) vorgelegt werden. Für Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, gilt diese Regelung nicht. Anerkannt sind neben den offiziellen Bürgertests auch Tests aus betrieblichen Testkonzepten.